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   VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400   

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https://dejure.org/2010,8976
VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400 (https://dejure.org/2010,8976)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2010 - 12 BV 09.2400 (https://dejure.org/2010,8976)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 12 BV 09.2400 (https://dejure.org/2010,8976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht- Erlaubnis zur Kindertagespflege;- Rücknahme und Aufhebung der Erlaubnis;- Wesentliche Änderung in den Verhältnissen im Sinne des § 48 SGB X durch Beitritt der Tagespflegeperson zu Scientology Deutschland e. V. bzw. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Tagespflege bei wesentlicher Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse; Rücknahme einer Erlaubnis zur Kindertagespflege und Untersagung der Betreuung und Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in der Familie; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Tagespflege bei wesentlicher Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse; Rücknahme einer Erlaubnis zur Kindertagespflege und Untersagung der Betreuung und Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in der Familie; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Tätigkeit einer Scientologin in der Kinderbetreuung

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Zur ARD-Sendung "hart aber fair": Tätigkeit einer Scientologin bei der Kinderbetreuung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Scientologin als Tagesmutter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scientologin darf vorerst weiter als Kinderbetreuerin arbeiten - Betreuerin muss Eltern auf Scientology-Mitgliedschaft hinweisen und verpflichtet sich, keine „scientologischen Methoden oder Techniken“ anzuwenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221

    Kinder- und Jugendhilfe/Prozessrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
    Bei der schriftlichen Bestätigung einer vorausgehend mündlich erteilten Anordnung oder Verfügung handelt es sich selbst regelmäßig nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. dazu Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 33 RdNr. 15; so auch BayVGH vom 23.11.2009 Az. 12 CS 09.2221).

    Dass die aktive Mitgliedschaft einer Pflegeperson bei der Scientology Kirche Deutschland e. V. bzw. der Scientology Kirche Bayern e. V. Zweifel an deren Geeignetheit aufwirft, hat der Senat wiederholt dargelegt, denn es sind Organisationen, die das in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) angelegte Recht von Kindern, sich frei von Einflussnahmen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln zu können, nicht achten (dazu Beschlüsse vom 23.11.2009 Az. 12 CS 09.2221 und vom 17.12.2008).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
    Ein solcher Anlass kann bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung in Betracht kommen, wenn entweder von der Eigenart des Verwaltungsaktes her typischerweise damit zu rechnen ist, dass dessen Voraussetzungen nach einer gewissen Zeit wieder entfallen können, oder wenn im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte befürchten lassen, die Voraussetzungen könnten möglicherweise wieder wegfallen ( so auch BSG vom 28.9.2005 SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNrn. 23 ff. unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 3 S. 26 und BVerwGE 112, 221, 22 6) .
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
    Ein solcher Anlass kann bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung in Betracht kommen, wenn entweder von der Eigenart des Verwaltungsaktes her typischerweise damit zu rechnen ist, dass dessen Voraussetzungen nach einer gewissen Zeit wieder entfallen können, oder wenn im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte befürchten lassen, die Voraussetzungen könnten möglicherweise wieder wegfallen ( so auch BSG vom 28.9.2005 SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNrn. 23 ff. unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 3 S. 26 und BVerwGE 112, 221, 22 6) .
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage ist hier zulässig, denn es handelt sich in beiden Fällen um gebundene Entscheidungen mit identischem Verfügungssatz, nämlich der Beseitigung einer Erlaubnis mit Wirkung für die Zukunft (dazu etwa BSG vom 25.4.1991 SozR 3-4100 § 63 Nr. 2; BVerwG vom 21.11.1989 Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 5).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
    Ein solcher Anlass kann bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung in Betracht kommen, wenn entweder von der Eigenart des Verwaltungsaktes her typischerweise damit zu rechnen ist, dass dessen Voraussetzungen nach einer gewissen Zeit wieder entfallen können, oder wenn im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte befürchten lassen, die Voraussetzungen könnten möglicherweise wieder wegfallen ( so auch BSG vom 28.9.2005 SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNrn. 23 ff. unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 3 S. 26 und BVerwGE 112, 221, 22 6) .
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400
    Dabei macht die ausdrückliche Beschränkung der Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes deutlich, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, im Rahmen einer nach Erledigung der Hauptsache zu treffenden Kostenentscheidung noch schwierige Sach- oder Rechtsfragen zu klären, oder gar in eine (weitere) Beweisaufnahme einzutreten (so etwa BVerwG vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Eine Anwendung von § 48 Abs. 1 SGB X ist aber hier - jedenfalls dem Wortlaut nach - nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31.5.2010 - 12 BV 09.2400 - juris, RdNr. 5. u. 16).
  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    Das KiföG M-V enthält bereits keine den Widerruf oder die Rücknahme betreffende Bestimmungen (zur insoweit fehlenden Länderkompetenz vgl. VGH München, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 12 BV 09.2400 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 15.05.2020 - M 18 S 20.732

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei

    Eine Konkurrenz zum SGB VIII besteht nicht, denn die Vorschrift regelt die Betreuung unterhalb der Eingriffsschwelle des § 43 SGB VIII, also für Fälle, in denen es keiner Erlaubnis nach dem SGB VIII bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2010 - 12 BV 09.2400 - juris Rn. 26).
  • VG München, 05.10.2011 - M 18 K 11.3479

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagspflege wegen gefährlicher Unternehmungen mit

    Gegenüber den allgemeinen Regelungen des SGB X vorrangige spezielle Regelungen für die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege enthält weder das Landesrecht, noch das SGB VIII (VGH, Beschl. v. 31.5.2010, 12 BV 09.2400, recherchiert in juris, dort Rdnr. 12).
  • VG München, 02.05.2012 - M 18 K 11.1341

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Eine Konkurrenz zum SGB VIII besteht nicht, denn die Vorschrift regelt die Betreuung unterhalb der Eingriffsschwelle des § 43 SGB VIII, also für Fälle, in denen es keiner Erlaubnis nach dem SGB VIII bedarf (vgl. BayVGH, B. v. 31.5.2010, 12 BV 09.2400).
  • VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743

    Erlaubnis zur Tagespflege; gebundener Rechtsanspruch; Voraussetzung der

    Denn es ist nicht nur das Recht der Eltern, am Geschehen in der Tagespflegestelle angemessen beteiligt zu werden, sondern auch eine pädagogische Notwendigkeit (BayVGH vom 31.5.2010 - 12 BV 09.2400 - m. w. N.) Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft muss die Tagespflegeperson für eine Mitgestaltung der Eltern offen sein (Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 43 RdNr. 20).
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